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Wettbewerbsklausel (für Workshop-Teilnehmer)
Der Teilnehmer verpflichtet sich, innerhalb von [12 Monaten] nach Abschluss dieses Workshops keine eigenständige Tätigkeit anzubieten, die in unmittelbarem Wettbewerb zu den im Workshop vermittelten Inhalten steht, sofern dies im Umkreis von [25 Kilometern] zum Veranstaltungsort erfolgt.
Die Klausel gilt nur für eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit, die auf die gleiche Zielgruppe und Dienstleistung wie der Workshop ausgerichtet ist.
Diese Vereinbarung dient dem Schutz der Investition des Veranstalters in seine Inhalte, Kundenbeziehungen und Marktposition.
Im Falle eines Verstoßes behält sich der Veranstalter vor, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz geltend zu machen.
🛡️ Hinweise:
Diese Klausel hat keine absolute Sperrwirkung, aber sie kann eine abschreckende Wirkung entfalten.
Du solltest sie vor der Teilnahme schriftlich zustimmen lassen (z. B. über Teilnahmebedingungen oder einen gesonderten Vertrag).